Häufige Fragen

Wie kann ich Kontakt zur Kanzlei Feser aufnehmen?

Sämtliche Informationen, die Sie zur Kontaktaufnahme benötigen, finden Sie unter der Rubrik Kontakt.

Wie kann ich die Kanzlei Feser beauftragen?

Grundsätzlich geht der Beauftragung eine Bevollmächtigung voraus. Das Vollmachtsformular wird Ihnen auf Anfrage gerne zugesandt, jedoch können Sie auch die online-Vollmacht ausdrucken und uns diese nach Unterzeichnung zusenden.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, gibt es Besonderheiten bei der Mandatierung?

Zur Beschleunigung wird in diesen Fällen darum gebeten, mit der Beauftragung sogleich den Namen und die Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung bekanntzugeben. Ausserdem ist die Versicherungsscheinnummer und eine etwaige Schadennummer von Interesse.

Diese Informationen können Sie Ihrer letzten Prämienrechnung entnehmen. Die korrekten Namen und Anschriften der deutschen Versicherungsunternehmen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wie hoch sind die Kosten?

Nähere Informationen haben wir unter der Rubrik Kosten für Sie zusammengestellt.

Wie kann ich Prozeßkostenhilfe beantragen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen. Das nordrhein-westfälische Antragsformular finden Sie auf folgender Internetseite: Prozeßkostenhilfeformular (NRW) (externer Link).

Kann eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart werden?

Das derzeitige Recht verbietet in § 49b BRAGO die erfolgsabhängige Vergütung (quota litis). Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04 - (externer Link) den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung, die Ausnahmen vorsieht, zu erlassen. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum aktuellen Reformvorhaben finden Sie hier (externer Link). Solange dies nicht geschehen ist, kann daher die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung nicht angeboten werden.

Nachtrag: Ab dem 01.07.2008 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart werden. Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung vom 25.04.2008 auszugsweise wie folgt aus:

"... Rechtsanwalt und Mandant werden künftig in einzelnen Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren können. Voraussetzung ist, dass der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Ein solcher Fall kann etwa vorliegen, wenn eine Partei einen wertvollen, aber sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen will und die Anwaltskosten hierfür nicht aufbringen kann. Auch eine hohe, streitige Schmerzensgeldforderung kann für einen Geschädigten unter Umständen wirtschaftlich nur durchsetzbar sein, wenn er im Verlustfall nicht zusätzlich zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten auch noch die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Gleiches gilt, wenn ein mittelständischer Unternehmer vor der Frage steht, eine hohe Vergütungsforderung geltend zu machen, obwohl die Gegenseite Gewährleistungsrechte geltend macht und das Prozessrisiko erheblich ist.

Ein Erfolgshonorar ist künftig nicht nur dann zulässig, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse dem Rechtsuchenden gar keine Alternative lassen. Es kommt nicht allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auch auf das Kostenrisiko und seine Bewertung an. Das neue Recht ermöglicht es den Vertragsparteien, mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf der Grundlage individueller und subjektiver Nutzen-Risiko-Erwägungen den Umständen der konkreten Rechtsangelegenheit Rechnung zu tragen. Mit diesem flexiblen Maßstab erhalten die Beteiligten genügend Spielraum, um bei ihrer Entscheidung über die Vereinbarung eines Erfolgshonorars das Gewicht des Kostenrisikos im einzelnen Streitfall sowie die Vermögensverhältnisse des Rechtssuchenden zu berücksichtigen..."

".

Was bedeutet "bundesweite Tätigkeit" der Kanzlei Feser?

Vor welchen Gerichten vertrat bzw. vertritt Rechtsanwalt Feser seine Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen (Berufungs-, Beschwerde-, Erkenntnis-, Mahn-, Prozeßkostenhilfe-, Revisions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenzverfahren)?

 

Ordentliche Gerichte:

Oberlandesgerichte:

Bamberg,

Celle,

Dresden, Düsseldorf,

Frankfurt am Main,

Hamburg, Hamm,

Jena,

Karlsruhe, Koblenz, Köln,

München und

Stuttgart

Landgerichte:
Aachen, Arnsberg, Augsburg, Aurich,

Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn,

Chemnitz

Darmstadt, Dessau, Düsseldorf, Duisburg,

Erfurt, Essen,

Frankenthal (Pfalz), Frankfurt am Main,

Hamburg, Hanau, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Hildesheim, Hof,

Kaiserslautern, Karlsruhe, Kempten (Allgäu), Koblenz, Köln, Konstanz, Kiel, Krefeld,

Landshut, Leipzig, Lüneburg,

Mainz, Mannheim, München I, München II, Münster,

Nürnberg-Fürth,

Oldenburg, Offenbach (KfH des LG Darmstadt),

Potsdam,

Rottweil,

Siegen, Stuttgart,

Traunstein, Tübingen, 

Verden,

Wuppertal und

Zweibrücken

Amtsgerichte:
Aichach, Altenburg, Altenkirchen, Arnsberg, Augsburg,

Bad Homburg v. d. H., Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Waldsee, Bergheim, Bergisch Gladbach, Betzdorf, Bonn, Bottrop, Bruchsal, Brühl, Bünde, Buxtehude,

Calw, Castrop-Rauxel, Clausthal-Zellerfeld, Cloppenburg, Coburg, Cottbus,

Dachau, Daun, Dessau, Diez, Dillingen,  Dorsten, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg

Ebersberg, Eggenfelden, Erding, Eschweiler, Euskirchen, Eutin,

Frankfurt am Main, Freiberg, Freudenstadt, Fritzlar, Fürstenfeldbruck,

Gießen, Göttingen, Grevenbroich, Groß-Gerau, Gummersbach,

Hagen, Hamburg-Barmbek, Hamburg-Harburg, Hamburg (Mitte), Hamburg-St. Georg, Hanau, Hannover, Hattingen, Heidenheim, Heilbronn, Hünfeld,

Ibbenbüren, Idstein,

Karlsruhe, Kassel, Kaufbeuren, Kerpen, Köln, Königstein/Taunus, Königswinter, Kiel, Kirchhain,

Landsberg am Lech, Leipzig, Leverkusen, Lichtenberg, Linz, Lübben, Lübeck, Lüneburg, Ludwigshafen am Rhein,

Marl, Menden, Mettmann, Mönchengladbach, Montabaur, München, Münster,

Neuss, Neu-Ulm, Norderstedt, Nürnberg,

Oberndorf, Offenbach am Main, Olpe, Oranienburg, Osterholz-Scharmbeck,

Pankow/Weißensee, Pfaffenhofen an der Ilm, Plettenberg,

Radolfzell, Rahden, Remscheid, Rheinbach, Rosenheim, Rüsselsheim,

Saarburg, Schlüchtern, Schweinfurt, Schwelm, Siegburg, Sinsheim, Sonthofen, Starnberg, Stockach, Stuttgart, Stuttgart-Bad Cannstadt

Tecklenburg, Tempelhof-Kreuzberg, Tiergarten

Überlingen, Uelzen, Unna,

Waldbröl, Walsrode, Wedding, Westerburg,  Worms, Wuppertal und

Zossen.

Arbeitsgerichte:

Bundesarbeitsgericht:
Erfurt

Landesarbeitsgericht:
Köln und Düsseldorf 

Arbeitsgerichte:
Bonn, Köln, Siegburg und Solingen 

Verwaltungsgerichte:

Verwaltungsgericht:

Berlin

Köln

Münster

Oberverwaltungsgericht:
Münster

Verfassungsgerichte:

Bundesverfassungsgericht:

Karlsruhe


Vor welchen Behörden vertrat bzw. vertritt Rechtsanwalt Feser seine Mandanten in behördlichen Verfahren?

Behörden der Bundesrepublik Deutschland

  • Bundesamt für Güterverkehr
  • Bundesnetzagentur

Behörden der Bundesländer

Baden-Württemberg

  • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
  • Landesärztekammer Baden-Württemberg - Bezirksärztekammer Südwürttemberg
  • Staatsanwaltschaft Stuttgart

Bayern

Berlin

Brandenburg

  • Staatsanwaltschaft Cottbus
  • Staatsanwaltschaft Stralsund

Hamburg

Nordrhein-Westfalen

  • Ärztekammer Nordrhein
  • Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Justizprüfungsamt bei dem OLG Köln
  • Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
  • Oberbürgermeister der Stadt Köln
  • Staatsanwaltschaft Bochum
  • Staatsanwaltschaft Düsseldorf
  • Staatsanwaltschaft Köln
  • Staatsanwaltschaft Krefeld
  • Staatsanwaltschaft Münster
  • Stadt Essen (externer Link)
  • Stadt Euskirchen
  • Stadt Wuppertal

Rheinland-Pfalz

Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)

Freistaat Sachsen

Sächsische Landesärztekammer

Wird Rechtsanwalt Feser auch im Ausland tätig?

Vor welchen ausländischen Behörden und Gerichten vertrat oder vertritt Rechtsanwalt Feser seine Mandanten?

EU-Ausland

Griechenland   

Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer (externer Link)

Lettland                      

Lettische Universität, Riga

Niederlande 

Konkursgericht Amsterdam

Konkursgericht Groningen

Österreich

Bezirksgericht Graz

Bezirksgericht Leopoldstadt

Bezirksgericht Wien - Innere Stadt

Bezirkshauptmannschaft Bregenz

Finanzamt Linz

Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg

Slowakei

Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer (externer Link)

Spanien

Deutsche Handelskammer in Spanien

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland, Alicante

Tschechien       

Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer (externer Link)

Sonstiges europäisches Ausland

Schweiz

Gerichtskreis IV Aarwangen-Wangen

Betreibungsamt Adliswil

Betreibungsamt Basel

Betreibungsamt Zürich

Bezirksgericht Zürich

Handelskammer Deutschland-Schweiz/Chambre des Commerce Allemagne-Suisse (externer Link)

Konkursamt Bern-Mittelland

Kreisgericht Gaster-See

Amerika

Vereinigte Staaten von Amerika

United States Bankrupty Court for the Southern District of New York

Wieviele Besucher hat die virtuelle Präsenz der Kanzlei Feser? 

Nachstehend die Anzahl der Besucher seit dem 11.09.2007: