Häufige Fragen
Wie kann ich Kontakt zur Kanzlei Feser aufnehmen?
Sämtliche Informationen, die Sie zur Kontaktaufnahme benötigen, finden Sie unter der Rubrik Kontakt.
Wie kann ich die Kanzlei Feser beauftragen?
Grundsätzlich geht der Beauftragung eine Bevollmächtigung voraus. Das Vollmachtsformular wird Ihnen auf Anfrage gerne zugesandt, jedoch können Sie auch die online-Vollmacht ausdrucken und uns diese nach Unterzeichnung zusenden.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, gibt es Besonderheiten bei der Mandatierung?
Zur Beschleunigung wird in diesen Fällen darum gebeten, mit der Beauftragung sogleich den Namen und die Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung bekanntzugeben. Ausserdem ist die Versicherungsscheinnummer und eine etwaige Schadennummer von Interesse.
Diese Informationen können Sie Ihrer letzten Prämienrechnung entnehmen. Die korrekten Namen und Anschriften der deutschen Versicherungsunternehmen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wie hoch sind die Kosten?
Nähere Informationen haben wir unter der Rubrik Kosten für Sie zusammengestellt.
Wie kann ich Prozeßkostenhilfe beantragen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Prozeßkostenhilfe stellen. Das nordrhein-westfälische Antragsformular finden Sie auf folgender Internetseite: Prozeßkostenhilfeformular (NRW) (externer Link).
Kann eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart werden?
Das derzeitige Recht verbietet in § 49b BRAGO die erfolgsabhängige Vergütung (quota litis). Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04 - (externer Link) den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung, die Ausnahmen vorsieht, zu erlassen. Die Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum aktuellen Reformvorhaben finden Sie hier (externer Link). Solange dies nicht geschehen ist, kann daher die Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung nicht angeboten werden.
Nachtrag: Ab dem 01.07.2008 kann unter bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart werden. Hierzu führt das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung vom 25.04.2008 auszugsweise wie folgt aus:
"... Rechtsanwalt und Mandant werden künftig in einzelnen Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren können. Voraussetzung ist, dass der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Ein solcher Fall kann etwa vorliegen, wenn eine Partei einen wertvollen, aber sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen will und die Anwaltskosten hierfür nicht aufbringen kann. Auch eine hohe, streitige Schmerzensgeldforderung kann für einen Geschädigten unter Umständen wirtschaftlich nur durchsetzbar sein, wenn er im Verlustfall nicht zusätzlich zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten auch noch die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Gleiches gilt, wenn ein mittelständischer Unternehmer vor der Frage steht, eine hohe Vergütungsforderung geltend zu machen, obwohl die Gegenseite Gewährleistungsrechte geltend macht und das Prozessrisiko erheblich ist.
Ein Erfolgshonorar ist künftig nicht nur dann zulässig, wenn seine wirtschaftlichen Verhältnisse dem Rechtsuchenden gar keine Alternative lassen. Es kommt nicht allein auf die wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern auch auf das Kostenrisiko und seine Bewertung an. Das neue Recht ermöglicht es den Vertragsparteien, mit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars auf der Grundlage individueller und subjektiver Nutzen-Risiko-Erwägungen den Umständen der konkreten Rechtsangelegenheit Rechnung zu tragen. Mit diesem flexiblen Maßstab erhalten die Beteiligten genügend Spielraum, um bei ihrer Entscheidung über die Vereinbarung eines Erfolgshonorars das Gewicht des Kostenrisikos im einzelnen Streitfall sowie die Vermögensverhältnisse des Rechtssuchenden zu berücksichtigen..."
".
Was bedeutet "bundesweite Tätigkeit" der Kanzlei Feser?
Vor welchen Gerichten vertrat bzw. vertritt Rechtsanwalt Feser seine Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen (Berufungs-, Beschwerde-, Erkenntnis-, Mahn-, Prozeßkostenhilfe-, Revisions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsvollstreckungs-, Insolvenzverfahren)?
| Ordentliche Gerichte: Oberlandesgerichte: Bamberg, Celle, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hamm, Jena, Karlsruhe, Koblenz, Köln, München und Stuttgart Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Chemnitz Darmstadt, Dessau, Düsseldorf, Duisburg, Erfurt, Essen, Frankenthal (Pfalz), Frankfurt am Main, Hamburg, Hanau, Hannover, Heidelberg, Heilbronn, Hildesheim, Hof, Kaiserslautern, Karlsruhe, Kempten (Allgäu), Koblenz, Köln, Konstanz, Kiel, Krefeld, Landshut, Leipzig, Lüneburg, Mainz, Mannheim, München I, München II, Münster, Nürnberg-Fürth, Oldenburg, Offenbach (KfH des LG Darmstadt), Potsdam, Rottweil, Siegen, Stuttgart, Traunstein, Tübingen, Verden, Wuppertal und Zweibrücken Bad Homburg v. d. H., Bad Neuenahr-Ahrweiler, Bad Waldsee, Bergheim, Bergisch Gladbach, Betzdorf, Bonn, Bottrop, Bruchsal, Brühl, Bünde, Buxtehude, Calw, Castrop-Rauxel, Clausthal-Zellerfeld, Cloppenburg, Coburg, Cottbus, Dachau, Daun, Dessau, Diez, Dillingen, Dorsten, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg Ebersberg, Eggenfelden, Erding, Eschweiler, Euskirchen, Eutin, Frankfurt am Main, Freiberg, Freudenstadt, Fritzlar, Fürstenfeldbruck, Gießen, Göttingen, Grevenbroich, Groß-Gerau, Gummersbach, Hagen, Hamburg-Barmbek, Hamburg-Harburg, Hamburg (Mitte), Hamburg-St. Georg, Hanau, Hannover, Hattingen, Heidenheim, Heilbronn, Hünfeld, Ibbenbüren, Idstein, Karlsruhe, Kassel, Kaufbeuren, Kerpen, Köln, Königstein/Taunus, Königswinter, Kiel, Kirchhain, Landsberg am Lech, Leipzig, Leverkusen, Lichtenberg, Linz, Lübben, Lübeck, Lüneburg, Ludwigshafen am Rhein, Marl, Menden, Mettmann, Mönchengladbach, Montabaur, München, Münster, Neuss, Neu-Ulm, Norderstedt, Nürnberg, Oberndorf, Offenbach am Main, Olpe, Oranienburg, Osterholz-Scharmbeck, Pankow/Weißensee, Pfaffenhofen an der Ilm, Plettenberg, Radolfzell, Rahden, Remscheid, Rheinbach, Rosenheim, Rüsselsheim, Saarburg, Schlüchtern, Schweinfurt, Schwelm, Siegburg, Sinsheim, Sonthofen, Starnberg, Stockach, Stuttgart, Stuttgart-Bad Cannstadt Tecklenburg, Tempelhof-Kreuzberg, Tiergarten Überlingen, Uelzen, Unna, Waldbröl, Walsrode, Wedding, Westerburg, Worms, Wuppertal und Zossen. Arbeitsgerichte: Bundesarbeitsgericht: Landesarbeitsgericht: Arbeitsgerichte: Verwaltungsgerichte: Verwaltungsgericht: Berlin Köln Münster Oberverwaltungsgericht: Verfassungsgerichte: Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe |
Vor welchen Behörden vertrat bzw. vertritt Rechtsanwalt Feser seine Mandanten in behördlichen Verfahren?
Behörden der Bundesrepublik Deutschland
- Bundesamt für Güterverkehr
- Bundesnetzagentur
Behörden der Bundesländer
Baden-Württemberg
- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
- Landesärztekammer Baden-Württemberg - Bezirksärztekammer Südwürttemberg
- Staatsanwaltschaft Stuttgart
Bayern
- Bayerische Landesärztekammer
- Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
- Landeshauptstadt München (externer Link)
- Landratsamt Fürstenfeldbruck (externer Link)
- Staatsanwaltschaft München II
- Staatsanwaltschaft Regensburg (externer Link)
- Staatsanwaltschaft Traunstein
- Stadt Erding (externer Link)
Berlin
- Staatsanwaltschaft Berlin
Brandenburg
- Staatsanwaltschaft Cottbus
- Staatsanwaltschaft Stralsund
Hamburg
- Bezirksamt Harburg (externer Link)
- Generalstaatsanwaltschaft Hamburg (externer Link)
- Staatsanwaltschaft Hamburg (externer Link)
Nordrhein-Westfalen
- Ärztekammer Nordrhein
- Ärztekammer Westfalen-Lippe
- Justizprüfungsamt bei dem OLG Köln
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
- Oberbürgermeister der Stadt Köln
- Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal (externer Link)
- Staatsanwaltschaft Bochum
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf
- Staatsanwaltschaft Köln
- Staatsanwaltschaft Krefeld
- Staatsanwaltschaft Münster
- Stadt Essen (externer Link)
- Stadt Euskirchen
- Stadt Wuppertal
Rheinland-Pfalz
Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz)
Freistaat Sachsen
Sächsische Landesärztekammer
Wird Rechtsanwalt Feser auch im Ausland tätig?
Vor welchen ausländischen Behörden und Gerichten vertrat oder vertritt Rechtsanwalt Feser seine Mandanten?
EU-Ausland
Griechenland
Deutsch-Griechische Industrie- und Handelskammer (externer Link)
Lettland
Lettische Universität, Riga
Niederlande 
Konkursgericht Amsterdam
Konkursgericht Groningen
Österreich 
Bezirksgericht Graz
Bezirksgericht Leopoldstadt
Bezirksgericht Wien - Innere Stadt
Bezirkshauptmannschaft Bregenz
Finanzamt Linz
Unabhängiger Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg
Slowakei 
Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer (externer Link)
Spanien 
Deutsche Handelskammer in Spanien
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland, Alicante
Tschechien
Deutsch-Tschechische Industrie- und Handelskammer (externer Link)
Sonstiges europäisches Ausland
Schweiz 
Gerichtskreis IV Aarwangen-Wangen
Betreibungsamt Adliswil
Betreibungsamt Basel
Betreibungsamt Zürich
Bezirksgericht Zürich
Handelskammer Deutschland-Schweiz/Chambre des Commerce Allemagne-Suisse (externer Link)
Konkursamt Bern-Mittelland
Kreisgericht Gaster-See
Amerika
Vereinigte Staaten von Amerika 
United States Bankrupty Court for the Southern District of New York
Wieviele Besucher hat die virtuelle Präsenz der Kanzlei Feser?
Nachstehend die Anzahl der Besucher seit dem 11.09.2007: