Landgericht Hamburg
Sievekingplatz 1
20355 Hamburg
Kammer 016 für Handelssachen
416 O 210/06
B E S CH L U S S
vom 28.6.2006
In Sachen
...,
- Antragstellerin -
Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Feser, Dellbrücker Mauspfad 319,
51069 Köln, Gz.: 06-0110,
gegen
... & Partner GbR, ...
- Antragsgegnerin -
Prozeßbevollmächtigte Rechtsanwälte ..., Hamburg,
beschließt das Landgericht Hamburg, Kammer 016 für Handelssachen durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Perels als Vorsitzenden
I. Im Wege der einstweiligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung - wird der Antragsgegnerin bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens EUR 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)
v e r b o t e n,
auf der Internetdomain www...de EDV Schulungen für Reisebüros gewerbsmäßig anzubieten, wenn die Angaben zum Vertretungsberechtigten fehlen.
II. Die Kosten des Verfahrens fallen der Antragsgegnerin nach einem Streitwert von EUR 5.000,00 zur Last.
Perels